Ferienwohnungen Schönhoff
Stefan Schönhoff
Hinter der Kirche 68
27476 Cuxhaven
Tel.: 04721 - 5908555
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Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Schönhoff Ferienwohnungen beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
Endreinigungen
Der Mieter ist verpflichtet, eine Endreinigungsgebühr in der Höhe zu entrichten, wie Sie auf der einzelnen Wohnung bzw. dann in der Buchungsbestätigung ausgeschrieben ist.
Sorgfaltspflichten
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.
Rücktritt
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Endschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:
Der Abschluss des Vermietungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Gastgeber verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung der Wohnung Schadensersatz zu leisten.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendung zu bezahlen.
Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages die errechneten Beträge zu bezahlen. Die in dieser Präsenz gemachten Angebote verstehen sich als unverbindliches Angebot.
Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür kann eine Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.
Zahlungsweise
Der Mieter hat sofort nach Abschluss des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtnettomiete zu zahlen.
Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein.
Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar in Höhe einer Bearbeitungsgebühr von 30,00 EUR.
Schlüssel
Dem Mieter werden bei Mietbeginn vom Vermieter die Wohnungsschlüssel übergeben. Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter für die Neu-Beschaffung der Schlüssel.
Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen.
Schäden
Der Mieter verpflichtet sich, für eventuell entstandene Schäden jeglicher Art aufzukommen.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen diese Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt , was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.